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Der Sozialstaat braucht sichere Grenzen.
In der öffentlichen Diskussion, wird regelmäßig das Thema Asyl und Flucht mit dem Thema Zuwanderung vermischt.
Dahinter steckt manchmal Absicht. Oftmals fehlt die Kenntnis.
Versuchen wir einmal eine Klarstellung.
Der Status von Asylsuchenden und Flüchtlingen ergibt sich aus nationalem und internationalem Recht. Im Grundsatz geht es darum Menschen, die Schaden an Leib und Leben fürchten müssen, zu schützen.
Denjenigen die den Weg in unser Land gefunden haben billigen wir ein Recht auf Unterbringung, Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit und Teilhabe an unserer Gesellschaft zu.
Wir müssen jedoch feststellen das unser Asylrecht reformbedürftig ist da es nicht für die eine Massenfluch, die einer Völkerwanderung gleicht, ausgelegt war und darüber hinaus auch oft mißbräuchlich genutzt wird.
Wichtig ist, wer Asyl- und Flüchtlingsstatus erlangt hat, muss nach dem Wegfall der Gründe wieder in seine Heimat zurückkehren.
Asyl- und Flüchtlingsstatus dürfen keinesfalls als Vorstufe von Einwanderung angesehen werden.
Die Folge wäre, dass die Gewährung von Asyl in der Bevölkerung an Akzeptanz verlieren würde.
Diese Entwicklung ist jetzt schon festzustellen.
Einwanderung ist ein gesellschaftspolitisches Thema. Einwanderung soll unsere Gesellschaft stärken und deshalb ist die Überbetonung sozialer Aspekte fehl am Platz.
Noch zu entwickelnde Einwanderungsrichtlinien haben sich strikt an den Interessen unseres Landes zu orientieren.
Der Bedarf an Fachkräften für den Arbeitsmarkt und dazu passende Qualifikation von Einwanderern sind dabei wichtige aber sicher nicht die einzigen Kriterien.
Auch die Frage nach den Perspektiven und dem zu erwartenden Aufwand für die gesellschaftliche Integration der Einwanderer spielt eine wichtige Rolle.
Ein ebenfalls zu berücksichtigender Aspekt, ist unsere Verpflichtung EU Bürgern Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewähren.
Diese Freizügigkeit wurde mit dem Ziel eines EU weiten, offenen Arbeitsmarktes vereinbart.